Versicherungsvergleiche im Internet suggerieren gerne Objektivität. Tatsächlich aber handelt es sich um Makler, die Provisionen kassieren. Darauf muss zumindest Check24 klarer hinweisen. Das Landgericht München hat dem Preisvergleichsportal Check24 größere Transparenz gegenüber den Nutzern verordnet. Das Münchner Internet-Unternehmen muss seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich darüber informieren, dass es als Versicherungsmakler agiert und Provisionen kassiert. Die Vorsitzende Richterin verkündete das Urteil nach einem mehrmonatigen Zivilprozess am Mittwoch. Damit stellten die Richter im Grunde klar, dass es sich bei dem Online-Vergleichsportal um Versicherungsmakler und nicht um ein neutrales Beratungsportal handelt. Ein Vergleich ist nur mit Versicherungen möglich, die mit Check24 einen Vertrag geschlossen haben.
Der Besucher der Seite müsse verstehen, dass Check 24 ein Makler ist und nicht nur ein Dienstleister, der Preise vergleicht, hatte die Vorsitzende Richterin der 11. Kammer für Handelssachen, Barbara Clementi, schon während des Prozesses gesagt. Dies könne zum Beispiel durch ein Popup-Fenster erfolgen, das aufblinkt, sobald der Nutzer sich die Versicherungen ansieht. Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute, der 11.000 Versicherungsmakler vertritt und Check24 unlauteren Wettbewerb vorwarf. Verbandspräsident Michael Heinz erklärte das Urteil anschließend zum „Sieg für den Verbraucherschutz“. Allerdings gaben die Richter den Klägern nicht in allen Punkten recht. Die Versicherungsvertreter hatten in ihrer Klage so schärfere Vorgaben für die Online-Beratung gefordert. Das Check24-Geschäftsmodell werde durch das Urteil nicht im Grundsatz gefährdet, sagte Christoph Röttele, der Geschäftsführer des Internetportals. „Wir können mit dem Urteil leben.“ Dennoch könnte das Verfahren weitergehen. Beide Parteien hatten im Vorfeld angedeutet, dass sie eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs anstreben.

Quelle: dpa/mho