Kapitalanlage

Wo kriege ich Geld zum Bauen her?

Eines der haarigsten Themen beim Bauen ist das Budget. Neben genügend Eigenkapital sollte auch die monatliche Rate passen. Welche zusätzlichen Finanzierungsformen gibt es abseits der Hausbank? Die Baukreditzinsen steigen wieder, die Talfahrt der vergangenen Jahre ist zu Ende. Dennoch lohnt es sich für Hausbauer auch 2018 noch aktiv zu werden. Die Konditionen der Banken, die Laufzeit und Dauer der Zinsbindung des Kredits sind nach wie vor noch attraktiv. Der Bankkredit ist eine Möglichkeit der Hausfinanzierung. Eine zusätzliche Variante ist nicht unwichtiger für einen Bauherren und die persönliche Traumimmobilie: Die Hilfe vom Staat. Es gibt eine Fülle an Förderprogrammen. Die KfW-Bank fördert zum Beispiel den Bau oder Erwerb von Wohnungseigentum mit zinsvergünstigten Darlehen und Tilgungszuschüssen. Jede Privatperson kann von der staatlichen Förderung durch die KfW-Programme profitierten. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher die Förderung.

JEDE MENGE FÖRDERPROGRAMME

Die KfW fördert den Bau oder Erwerb gebrauchter Häuser mit zinsvergünstigten Darlehen und unter Umständen auch mit Zuschüssen. Ein Beispiel ist der „Kredit 153 Energieeffizient Bauen“. Der effektive Jahreszins liegt im Augenblick bei 1,66 Prozent pro Jahr bis zu einer Kreditsumme von 100.000 Euro. Dieses Programm wird aus dem CO2-Gebäude­sanierungs­programm des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert. Auch Immobilienbesitzer, die erst nach vielen Jahren ihr Haus energieeffizienter gestalten wollen, können von Förderprogrammen profitieren. Die KfW fördert Einzelmaßnahmen mit Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro – plus einem Tilgungszuschuss wie bei vielen anderen Programmen. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer nicht das gesamte Darlehen zurückzahlen muss. Förderung erhält, wer  Mindestanforderungen erfüllt. Diese finden sich auf der Homepage der KfW-Bank detailliert für Neubauten und Bestandsimmobilien. Neben den Förderprogrammen der KfW unterstützt der Staat Deutschlands Hausbauer mit dem sogenannten Wohn-Riester-Modell. Schon seit 2008 existiert neben der klassischen Riester-Rente auch der Wohn-Riester. Der Staat fördert damit die selbstgenutzte Immobilie – quasi als Ersatz für die abgeschaffte Eigenheimzulage. Anders als in Riester-Versicherungen oder Riester-Fondssparplänen fließt das Geld bei Wohn-Riester nicht in Sparprodukte für das Alter, sondern in die Finanzierung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie.

DER WOHN-RIESTER

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten: Ein Riester-Darlehen oder ein geförderter Kombi-Kredit aus Bausparvertrag und Darlehen. Je Berechtigtem beträgt die Förderung 154 Euro jährlich, zuzüglich bis zu 300 Euro pro Kind. Diese Zulagen müssen für die Tilgung des Darlehens verwendet werden. Im Rahmen des Wohn-Riesters können bis zu 2.100 Euro jährlich an Tilgungszahlungen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings muss ein Teil im Alter nachversteuert werden. Prinzipiell könnte damit ein klassisches Bankdarlehen schneller getilgt werden. Wohn-Riester bietet aber kaum eine Bank an. Wie auch bei den Riester-Banksparplänen ist den Banken der Aufwand für die Verwaltung der Riesterverträge samt Management der Zulagen zu aufwändig. Der Markt für Wohn-Riester wurde daher den Bausparkassen überlassen. Wer Wohn-Riester nutzen will, kommt also nicht darum, einen Bausparvertrag abzuschließen. Diese haben durchaus Vorteile. Der relevanteste dürfte die Sicherung eines Darlehenszinssatzes für die Zukunft sein. Schon heute wird festgeschrieben, zu welchem Zins bei der Zuteilung des Vertrages in einigen Jahren der Immobilienkauf finanziert wird. Wer im Zinstief einen Bausparvertrag abschließt und in fünf, acht oder zehn Jahren, wenn er seine Immobilie abbezahlen muss, höhere Bauzinsen vermutet, für den kann die Festschreibung des Darlehenszinses ein gutes Geschäft sein. Zumindest hat er Planungssicherheit. Doch aufgrund der Komplexität und der Inflexibilität der Verträge nutzen nur wenige Immobilienfinanzierer tatsächlich den Wohn-Riester. Ob am Ende tatsächlich finanzielle Vorteile durch die Nutzung eines solchen Vertrages bestehen, hängt von sehr vielen Faktoren ab, die wiederum nur ein Finanzierungsexperte überblicken kann. Im Regelfall funktioniert aber eine Immobilienfinanzierung auch ohne die Riester-Förderung, so dass auf den zusätzlichen Aufwand verzichtet werden und der Traum der eigenen Immobilie erfüllt werden kann.

Quelle: F.A.Z. online

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Beitragsoptimierung

Vergleichsportal muss Kunden besser informieren

Versicherungsvergleiche im Internet suggerieren gerne Objektivität. Tatsächlich aber handelt es sich um Makler, die Provisionen kassieren. Darauf muss zumindest Check24 klarer hinweisen. Das Landgericht München hat dem Preisvergleichsportal Check24 größere Transparenz gegenüber den Nutzern verordnet. Das Münchner Internet-Unternehmen muss seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich darüber informieren, dass es als Versicherungsmakler agiert und Provisionen kassiert. Die Vorsitzende Richterin verkündete das Urteil nach einem mehrmonatigen Zivilprozess am Mittwoch. Damit stellten die Richter im Grunde klar, dass es sich bei dem Online-Vergleichsportal um Versicherungsmakler und nicht um ein neutrales Beratungsportal handelt. Ein Vergleich ist nur mit Versicherungen möglich, die mit Check24 einen Vertrag geschlossen haben.
Der Besucher der Seite müsse verstehen, dass Check 24 ein Makler ist und nicht nur ein Dienstleister, der Preise vergleicht, hatte die Vorsitzende Richterin der 11. Kammer für Handelssachen, Barbara Clementi, schon während des Prozesses gesagt. Dies könne zum Beispiel durch ein Popup-Fenster erfolgen, das aufblinkt, sobald der Nutzer sich die Versicherungen ansieht. Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute, der 11.000 Versicherungsmakler vertritt und Check24 unlauteren Wettbewerb vorwarf. Verbandspräsident Michael Heinz erklärte das Urteil anschließend zum „Sieg für den Verbraucherschutz“. Allerdings gaben die Richter den Klägern nicht in allen Punkten recht. Die Versicherungsvertreter hatten in ihrer Klage so schärfere Vorgaben für die Online-Beratung gefordert. Das Check24-Geschäftsmodell werde durch das Urteil nicht im Grundsatz gefährdet, sagte Christoph Röttele, der Geschäftsführer des Internetportals. „Wir können mit dem Urteil leben.“ Dennoch könnte das Verfahren weitergehen. Beide Parteien hatten im Vorfeld angedeutet, dass sie eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs anstreben.

Quelle: dpa/mho

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Einkommensabsicherung

Ein halbes Jahr bis zur Berufsunfähigkeit

Die Versicherer regulieren Schäden etwas langsamer als im Vergleich zu 2011. Doch nur in wenigen Fällen werden Gutachter eingesetzt. Darunter leiden vor allem die betroffenen Kunden. Wer sich bei seinem Versicherer berufsunfähig meldet, muss etwa 180 Tage warten, bis sein Antrag auf Leistungen angenommen wird. Zumindest gilt dies durchschnittlich für die sieben Unternehmen, die sich einer Untersuchung der Ratingagentur Franke & Bornberg gestellt haben und die für etwa die Hälfte aller Leistungsfälle in der Branche stehen. Damit hat sich die durchschnittliche Dauer gegenüber dem Vorjahr zwar um rund zehn Tage beschleunigt, im Vergleich zum Jahr 2011 mussten Kunden aber knapp 30 Tage länger warten. Viele Versicherer bemühten sich darum, den Prozess schneller zu gestalten. Aber längst nicht auf alle Prozessschritte hätten sie Einfluss. Nach der Meldung des Kunden verschicken sie einen Fragebogen, um den Fall detailliert zu beleuchten. In 44 Prozent der Erstmeldungen warten Versicherer vergeblich darauf, dass auch der Bogen beantwortet wird. Auch auf beantwortete Bögen warten sie inzwischen länger als früher, was verschiedene Gründe hat – zum Beispiel die Reaktion auf ärztliche Schweigepflichtsentbindungen. Ein wichtiger Trend ist der immer höhere Anteil psychischer Erkrankungen. Diese sind medizinisch meist schwieriger zu beurteilen als körperliche Leiden. Doch die Verfügbarkeit ärztlicher Gutachter ist begrenzt.

„DIE DAUER BIS ZUR ANERKENNUNG IST DURCHSCHNITTLICH KÜRZER ALS BIS ZUR ABLEHNUNG.“

„Versicherer kommen in solchen Fällen ohne Gutachter oft nicht klar. Die Ressourcen von Fachärzten sind aber knapp“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke & Bornberg. „Kunden empfinden das als Schikane, und es läuft dem Bestreben entgegen, die Regulierungsdauer zu senken.“ Aber die medizinischen Kenntnisse seien unverzichtbar, um einen Leistungsfall eindeutig beurteilen zu können. Einige Unternehmen bauten deshalb interne Teams auf, um diesen Engpass zu umgehen. Allerdings machen sie sich damit gegenüber Kunden nicht unbedingt glaubwürdiger, denn der Vorwurf, auf Gefälligkeitsgutachter zu setzen, erhält noch mehr Gewicht, wenn das medizinische Urteil von Angestellten des Versicherers gestellt wird. Insgesamt wurden in einer Stichprobe in 700 Fällen nur 77 Gutachter zu Rate gezogen. Das entspricht einer Quote von 10,8 Prozent. Über den gesamten Bestand geben die an der Untersuchung teilnehmenden Versicherer eine Quote von 6,6 Prozent an. Eine Konzentration auf wenige, den Unternehmen gewogene Gutachter war nicht festzustellen: Die 77 Gutachten wurden bei 55 verschiedenen Fachleuten in Auftrag gegeben. Auch einen anderen Vorwurf, der häufiger zu hören ist, entkräftete Franke. Es sei keineswegs festzustellen, dass Versicherer reflexhaft Leistungen verweigerten, um den Kunden zu zermürben und womöglich in einen langwierigen Gerichtsprozess zu verwickeln. „Die Dauer bis zur Anerkennung ist durchschnittlich kürzer als bis zur Ablehnung. Das lässt darauf schließen, dass sich Versicherer die Entscheidung nicht leichtmachen“, sagt er. Rund 75 Prozent der angemeldeten Fälle wurden angenommen, der Rest abgelehnt.

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG SINNVOLLSTES PRODUKT AM MARKT

Deutlich gefallen ist in den vergangenen Jahren der Anteil der abgelehnten Fälle, in denen der Versicherer von seinem Vertrag zurückgetreten ist oder ihn angefochten hat. Das geschieht dann, wenn der Kunde wissentlich falsche Angaben über seinen Gesundheitszustand macht. Lag die Quote hier noch 2009 und 2010 über 40 Prozent, ist sie nun auf 30 Prozent gefallen. Obwohl der Wert niedriger ist, bewerteten die Studienautoren die Lage als unbefriedigend. Vermittler wie Versicherungsmakler oder -vertreter und Kunden müssten sich klarmachen, dass sie den gewünschten Schutz nicht mit falschen Angaben erhalten könnten. Positiv bewertet Franke dagegen, dass Kunden immer stärker auf die Unterstützung unabhängiger Versicherungsberater setzten. „Sie sollten sich an diejenigen wenden, die eine medizinische Zusatzqualifikation haben. So können sie die Dauer verkürzen und die Erfolgsaussichten erhöhen“, sagt er. Rechtsanwälte dagegen könnten vom Interesse geleitet sein, den Fall vor Gericht zu bringen. Doch entgegen der manchmal zu hörenden Kritik, Versicherer ließen es auf ein Urteil ankommen, ist auch der Anteil der Prozesse vergleichsweise gering. In 3 Prozent der Fälle haben Kunden geklagt. Im Regelfall nehmen Richter die Entscheidungen der Versicherer nicht zurück. Nur in 9 Prozent der Fälle haben diese verloren, in 25 Prozent der Fälle gewannen sie. In rund zwei Drittel der Fälle einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. Man könne den Versicherern keinen Persilschein ausstellen, was ihre Regulierungsqualität angeht, resümiert Franke seine Untersuchung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung erweise sich aber als das sinnvollste Produkt am Markt, um sich gegen das gesundheitsbedingte Ausscheiden aus dem Beruf abzusichern.

Quelle: F.A.Z. online

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